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Leasingrecht.
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Durch Leasingverträge werden mittlerweile 50% aller gewerblichen Fremdfinanzierungen realisiert. Das Investitionsvolumen beträgt knapp 50 Milliarden Euro pro Jahr.

Der wirtschaftlichen Bedeutung entspricht keineswegs die rechtliche Regelung. Anders als beispielsweise für Darlehens- oder Mietverträge gibt es keine gesetzliche Regelung des Leasingvertrages.

In der beratenden und gerichtlichen Praxis stehen deshalb vertragliche Regelungen und die Rechtsprechung im Vordergrund.

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Risiken, die sich bei Vertragsbeginn, -durchführung und -beendigung ergeben können, sollten durch eine aktuelle Vertragsgestaltung begrenzt werden.

Ist ein Vertrag bereits leistungsgestört, sind nur eine zeitnahe und konsequente Rechtsverfolgung in der Lage, Schäden zu minimieren oder zu verhindern. Unsere Erfahrung auf diesem Gebiet erstreckt sich über einen Zeitraum von fast 30 Jahren.