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Verkehrsrecht.
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Bei einem verschuldeten Unfall kommen sowohl finanzielle Forderungen auf Sie zu, wie auch Maßnahmen der Strafjustiz bzw. der Straßenverkehrsbehörden. Allein kann man die Tragweite sämtlicher Bereiche oft nur selten vollständig ermessen, so dass es nicht selten zu erheblichen Belastungen kommt.

Der Weg zum Anwalt ist deshalb für Sie besonders wichtig. Die Kosten sind zumeist von der Verkehrsrechtschutzversicherung gedeckt, weshalb kein erhebliches Kostenrisiko besteht.

Aber auch der
unverschuldete Unfall ist mit der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und Schmerzensgeld nur beim Anwalt in den richtigen Händen. Hier besteht kein Kostenrisiko, da die gegnerische
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Versicherung in der Regel sämtliche Anwaltskosten trägt. Nur der Anwalt kann sämtliche Ansprüche erfassen. Kfz.-Werkstätten bearbeiten die oft erheblichen Nebenansprüche unzureichend oder gar nicht. Spätestens dann ist der Gang zum Anwalt ohnehin unerlässlich.

Sollten Sie einen
Bußgeldbescheid erhalten haben, beachten Sie bitte das Zustelldatum und die Einspruchsfrist von nur 2 Wochen, damit durch uns Einspruch eingelegt, die Akte eingesehen und ggf. eine Einlassung vorbereitet werden kann. In diesem Zusammenhang prüfen wir Ihren Punktestand in der Flensburger Verkehrsdatei. Durch eine sorgfältige Tätigkeit im Vorverfahren ist oft die Vermeidung eines Gerichtsverfahrens möglich.